Ihre Planwagenpiloten & Gyrosspezialisten
Wir stellen uns vor
Unser Team blickt allein im letzten Jahr auf ca. 11.000 gefahrene Kilometer, rund 200 Touren und 14.000 Liter verzapftes Bier und Apfelwein zurück. Höchste Zeit also, um die Planwagenpiloten, Gyrosspezialisten, Tüftler, Lenker und Denker hinter Rent your Tour vorzustellen!
Geschäftsführer und Planwagenpilot
Fabian
Geschäftsführer und Planwagenpilot
Valentin
Team Gyros (v.l.n.r.)
Wolle, Willi und Norbert
Planwagenpilot
Gerhard (Gerd)
Planwagenpilot
Helmut (Helle)
Planwagenpilot
Mario
Planwagenpilot
Lukas
Planwagenpilot
Rene
Planwagenpilot
Fabian (Fabi II)
Planwagenpilot
Micha
Planwagenpilot
Nick
Verkehrsleiter
Thomas
Putzfeen
Hatci und Zühal
Zahlenmagierin
Selina
Feel-Good-Managerin
Wilma
Feel-Good-Managerin
Carmen
Unsere fleißigen Helfer hinter den Kulissen
Frische Brotzeit von unseren Frauen an den Wurstplatten
Ob Wurstsalat, frisches Laugengebäck oder andere köstliche Snacks – unsere Frauen in der Küche beginnen ihre Tage schon früh, damit unsere Gäste immer frische und leckere Brotzeiten für die Touren genießen können. Besonders im Sommer ist das Team stets engagiert, um beste Qualität zu bieten.
Familienunternehmen mit Herz: Unterstützung von unseren Müttern und Vätern
Unsere Mütter und Väter sind ein unverzichtbarer Teil unseres Teams. Mit ihrem Rat und ihrer tatkräftigen Unterstützung helfen sie uns, den täglichen Planwagenwahnsinn zu meistern und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.
Und viele weitere Helfer im Hintergrund…
Neben unserem Kernteam stehen noch viele weitere fleißige Helfer im Hintergrund, die uns täglich unterstützen. Ohne sie wäre unser Erfolg nicht möglich!
Zeritifizierte Piloten
Sicher ans Ziel
Unsere Planwagenpiloten verfügen über alle wichtigen Bescheinigungen und Unterweisungen.
Hierzu zählen:
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes gemäß §43 Abs. 1 Nr. 5 IfSG
- Führerschein zur Fahrgastbeförderung
sind berechtigt, einen Personenkraftwagen im Linienverkehr (§§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetztes oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 des Personenbeförderungsgesetzes)) zu führen, wenn darin Fahrgäste befördert werden.